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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 4 KR 76/15   

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https://dejure.org/2018,87660
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 4 KR 76/15 (https://dejure.org/2018,87660)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.08.2018 - L 4 KR 76/15 (https://dejure.org/2018,87660)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. August 2018 - L 4 KR 76/15 (https://dejure.org/2018,87660)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 22/11 R

    Krankenversicherung - Vollversorgung mit Arzneimitteln ohne Begrenzung auf den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 4 KR 76/15
    Die Festbetragsregelung (§ 35 SGB V) ist Ausdruck des Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 Abs. 1 SGB V; BSG, Urt. v. 3. Juli 2012 - B 1 KR 22/11 R, BSGE 111, 146 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 6 = juris, jeweils Rn 13).

    Die Reichweite des Wirtschaftlichkeitsgebots begrenzt zugleich die Wirkkraft der Festbetragsfestsetzung für Arzneimittel: Versicherte haben - unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebot - Anspruch auf eine in der Qualität gesicherte Vollversorgung durch Sachleistungen (BSG, Urt. v. 3. Juli 2012 - B 1 KR 22/11 R, BSGE 111, 146 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 6 = juris, jeweils Rn 14).

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - Schädelasymmetrie im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 4 KR 76/15
    Er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die KK allg zu erbringen hat (stRspr des BSG, s. bspw Urt. v. 11. Mai 2017 - B 3 KR 30/15 R, BSGE [vorgesehen] = SozR 4-2500 § 13 Nr. 34 = juris, jeweils Rn 14).
  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 29/17 R

    Krankenversicherung - grundrechtsorientierte Leistungsauslegung - noch nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 4 KR 76/15
    Insoweit käme einzig ein Anspruch wegen Selbstbeschaffung einer unaufschiebbaren Leistung (§ 13 Abs. 3 Satz 1 Fall 1 SGB V) in Betracht (vgl BSG, Urt. v. 24. April 2018 - B 1 KR 29/17 R, SozR 4 [vorgesehen] = juris Rn 10 aE).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 4 KR 76/15
    Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nur, wenn zwischen dem die Haftung der KK begründenden Umstand (rechtswidrige Ablehnung) und der Kostenlast ein Ursachenzusammenhang besteht (stRspr des BSG, bspw Urt. v. 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R, BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 = juris, jeweils Rn 12).
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 4 KR 76/15
    Streitgegenständlich ist der Anspruch auf Vollversorgung mit dem Arzneimittel Pariet® (zum zweigeteilten Rechtsschutzkonzept bei Festbetragsarzneimitteln s. BSG, Urt. v. 1. März 2011 - B 1 KR 10/10 R, BSGE 107, 287 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 4 = juris, jeweils Rn 22 ff.).
  • BSG, 25.01.2017 - B 1 KR 8/16 BH

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Wirtschaftlichkeitsgebot -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 4 KR 76/15
    Der Anspruch eines Versicherten auf Versorgung mit einem Arzneimittel ohne Begrenzung auf den Festbetrag hängt nach der Rspr des BSG damit davon ab, dass bei ihm objektiv nachweisbar eine zusätzliche behandlungsbedürftige Krankheit oder eine behandlungsbedürftige Verschlimmerung einer bereits vorliegenden Krankheit nach indikationsgerechter Nutzung aller anwendbaren, preislich den Festbetrag unterschreitenden Arzneimittel eintritt, dass die zusätzliche Erkrankung/Krankheitsverschlimmerung zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit jeweils wesentlich durch die Anwendung der den Festbetrag im Preis unterschreitenden Arzneimittel bedingt ist und dass die Anwendung des nicht zum Festbetrag verfügbaren Festbetragsarzneimittels dagegen ohne Nebenwirkungen im Ausmaß einer behandlungsbedürftigen Krankheit bleibt und in diesem Sinne alternativlos ist (BSG, aaO, Rn 18; Beschl. v. 25. Januar 2017, B 1 KR 8/16 BH, juris Rn 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2018 - L 4 KR 179/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 4 KR 76/15
    Der erkennende Senat hält zwar unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit Ausnahmen vom Gebot der erschöpfenden Testung für möglich (zuletzt Senatsurt. v. 21. März 2018 - L 4 KR 179/14 (chronifizierte Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis)), wenn die Schwere der in Rede stehenden Erkrankung, die daraus herleitbare Schwere eines Rückfalls bei Testung unwirksamer Arzneimittel und/oder die Schwere der durch weitere Testung ausgelösten bzw auslösbaren Nebenwirkungen die Gesundheit unverhältnismäßig beeinträchtigen oder sogar das Leben des Versicherten gefährden könnten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2022 - L 4 KR 312/22

    Der Kläger begehrt die Versorgung - Kostenübernahme (für die Zukunft) sowie

    Anders sind Fälle zu beurteilen, in denen der Versicherte sich grundsätzlich weigert, Generika auszutesten (LSG Nds-HB, Urt v 24.8.2018, L 4 KR 76/15 mwN), oder einen erheblichen Teil verfügbarer Generika nicht (mehr) testen will, ohne dass greifbare Anhaltspunkte eines schädlichen Verlaufs bestehen (LSG Nds-HB, Urt v 13.2.2020, L 4 KR 672/16 und Urt v 31.3.2020, L 4 KR 320/17, jeweils mwN).
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